WECHSEL INNERHALB DEUTSCHLANDS
Du studierst Zahnmedizin in Deutschland?
Wir helfen Dir gerne bei Deiner Bewerbung innerhalb Deutschlands, egal ob Du von einer privaten oder staatlichen Hochschule wechseln möchtest.
Um Deine Chancen auf einen Platz zu erhöhen, ist es ratsam, sich so früh wie möglich an den staatlichen Unis zu bewerben.
Die gute Nachricht: Du kannst Dich bereits ab dem ersten Fachsemester auf ein höheres Fachsemester bewerben.
Die Bewerbung für das höhere Fachsemester erfolgt dezentral, einzeln und direkt an den jeweiligen Hochschulen. Du zählst als Ortswechsler*in.
Generell gilt, dass Studierende der Zahnmedizin (oder Humanmedizin), die bereits in Deutschland immatrikuliert sind sich auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben müssen.
Daher kann es bei Bewerbungen zu Problemen kommen, wenn der Leistungsstand nicht dem Fachsemester entspricht, zum Beispiel durch eine rückwirkende Einschreibung durch Klage oder einen irregulären Studienverlauf.
WECHSEL AUS EU-AUSLAND NACH DEUTSCHLAND
Anerkennung beim Landesprüfungsamt
Wer Zahnmedizin an einer Universität im EU-Ausland studiert und als Ortswechsler*in an eine Universität in Deutschland wechseln möchte, muss sich die ausländischen Studienleistung beim Landesprüfungsamt anerkennen lassen.
Dies erfolgt auf Grundlage der aktuellen Approbationsordnung für Zahnärzt*innen (ZApprO) für Deutschland, da das Studium im Ausland logischerweise nicht auf der deutschen Approbationsordnung aufgebaut ist.
Für eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bildet der Anrechnungsbescheid Deines Landesprüfungsamts die Grundlage – nicht die Anzahl der im Ausland studierten Semester.
Seit Änderung der zahnärztlichen Approbationsordnung 2021 haben sich die Bedingungen für die Semesteranrechnung von Studierenden aus dem Ausland derart verändert, dass bei Ortswechsler*innen in Zahnmedizin praktisch immer mit einer „Rückstufung“ von einem oder mehr Semestern gerechnet werden muss.
Auch kommt es immer wieder vor, dass es kurzfristige Änderungen der Lehrpläne seitens der Universitäten gibt, oder Landesprüfungsämter Leistungen unterschiedlich bewerten.
Daher ist es grundsätzlich ratsam sich im Zweifelsfall direkt an das für Dich zuständige Landesprüfungsamt zu wenden.
Das Thema Anrechnung ist besonders in Zahnmedizin sehr komplex.
Daher empfehlen wir vor der Anmeldung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
