15.04.2019  |  2 MINUTEN LESEZEIT

Neue Zulassungskriterien für das Medizinstudium

Verfasst von Katja Becher

Seit dem 21.03.2019 ist es offiziell: wie Manuela Schwesig (SPD) mitteilte, haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Berlin dem neuen Staatsvertrag der Länder zur Hochschulzulassung zugestimmt. Es wird sich zwar nicht alles ändern was die Zulassungsvoraussetzungen zum Medizin Studium betrifft, einige Neuerungen gibt es jedoch, die auch für euch interessant sein könnten.

Der neue Staatsvertrag der Länder zur Hochschulzulassung bezieht sich dabei auf folgende Studiengänge: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Von der Neuregelung, die den Ländern mehr Spielraum bei den Zulassungskriterien geben soll, erhofft man sich auch, dass ein Teil der Studienplätze gezielt an Bewerber und Bewerberinnen vergeben wird, die sich vorab zu einer Tätigkeit als Landarzt/Landärztin nach dem Studium verpflichten. So will man dem Ärztemangel entgegentreten, der insbesondere in ländlichen Regionen zunimmt.

Hintergrund

Zuvor hatte im Jahr 2017 das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und folglich eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Im Fokus der Beanstandung stand zum einem die aktuell sehr hohe Zahl der Wartesemester, zum anderen, urteilte das Bundesverfassungsgericht, werden Ortspräferenzen zu stark berücksichtigt. Auch der Umstand, dass es den Hochschulen bislang selbst überlassen war, ob sie neben der Abiturnote auch andere Zulassungskriterien, wie einen Eignungstest zuließen, wurde kritisiert. Der hohe Einfluss der Abiturnote bleibt hingegen bestehen, jedoch sollen sog. Landesquoten eingeführt werden, die die unterschiedliche Notenhöhe in den verschiedenen Bundesländern berücksichtigen.

Zukunftsmusik

In Kraft treten sollen die Neuregelungen ab dem Sommersemester 2020, sodass Medizinstudienplätze ab diesem Zeitpunkt nach neuen Kriterien vergeben werden. Der neue Staatsvertrag kommt dabei den Anforderungen des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht nach. Wichtig ist hier vor allem die oben angesprochene Vorabquote, die einen Zugang zum Medizinstudium dem-/derjenigen ermöglicht, der/die sich verpflichtet im Anschluss an das Studium als Landarzt/ Landärztin tätig zu sein: bis zu 20% der Studienplätze sollen auf diese Art vergeben werden. Auch beruflich qualifizierten ohne Abitur kann so der Zugang zum Medizinstudium ermöglicht werden. Weitere 30% der Plätze werden nach der Abiturbestenquote vergeben, wohingegen 10% über eine sog. schulnotenunabhängige Eignungsquote den Zugang zum Medizinstudium ermöglicht bekommen sollen. Die Chance auf einen Studienplatz von Langzeitwartenden soll übergangsweise ebenfalls erhalten bleiben. Die restlichen 60% der Studienplätze sollen wie bisher auch über die Auswahlverfahren der Universitäten vergeben werden. Neu ist hierbei, dass die Fakultäten in Zukunft zwei schulnotenunabhängige Kriterien und einen spezifischen Eignungstest berücksichtigen müssen. Die geforderte Vergleichbarkeit der Abiturnote soll durch einen Ausgleichsmechanismus sichergestellt werden, der hinfällig wird, wenn zwischen den Bundesländern eine annähernde Vergleichbarkeit bei der Abiturnote gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen findet ihr unter den nachfolgenden links:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101859/Laender-verabschieden-Staatsvertrag-zur-Zulassung-zum-Medizinstudium

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.781602.php

Weitere Beiträge