Landarzt- Landärztinnenquote und Gesundheitspraktikum jetzt auch für Mainz
Vielerorts versucht man derzeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, indem die Zulassungsvoraussetzungen zum Medizinstudium überdacht und den Forderungen des obersten Gerichts angepasst werden. So nun auch in Rheinland-Pfalz, wo die Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für das Medizinstudium bereits beschlossen wurden und ab dem Sommersemester 2020 in Kraft treten sollen.
Neu ist zunächst vor allem die Landarztquote, über die 20% der Erstsemester zugelassen werden sollen. Auch in Rheinland-Pfalz versucht man so dem zunehmenden Ärztemangel auf dem Land zu begegnen.
Weitere 30% sollen nach wie vor ihren Studienplatz über die Abiturnote erhalten können.
Der größte Anteil an Studienplätzen, nämlich 60% sollen durch ein von der Hochschule festgelegtes Auswahlverfahren die Möglichkeit erhalten, einen der begehrten Medizinstudienplätze zu erhalten.
Die verbleibenden 10% der Studienplätze sollen je nach „Eignung“ vergeben werden, wobei zum Nachweis derselben Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktika eingeführt werden sollen. Dies wird jedoch frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung passieren. Insbesondere die Gesundheits- und Versorgungspraktika sollen eine weitere Öffnung des Medizinstudiums für diejenigen ermöglichen, die nicht mit ihrem Abitur, jedoch mit Empathie, Motivation und Erfahrung überzeugen können.
Medizin studieren in Mecklenburg-Vorpommern
Während das Medizinstudium für viele Abiturientinnen und Abiturienten ohnehin verlockend ist, locken Mecklenburg-Vorpommerns Universitäten nun auch mit Stipendien.
Interessant sein, könnten diese für diejenigen, denen es leichtfällt längerfristig zu planen und sich schon jetzt festzulegen, was den Ort der Facharztausbildung betrifft.
Für den monatlichen Erhalt von zunächst 300€ muss die Stipendiatin/der Stipendiat sich verpflichten, ihre/seine Facharztausbildung für mindestens 5 Jahre in ländlichen Regionen – ambulant, im Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst zu absolvieren.
Das Angebot der finanziellen Unterstützung der angehenden Medizinerin/des angehenden Mediziners kann auch auf das Praktische Jahr erweitert werden, wobei dann eine monatliche Unterstützung von 200€ möglich ist, sofern das Praktische Jahr in einer Allgemeinpraxis geleistet wird. Findet das PJ in Praxen außerhalb von Greifswald und Rostock statt, ist sogar eine finanzielle Unterstützung von bis zu 800€ möglich.
Die bereits vorhandene Immatrikulation an der Universität Greifswald bzw. Rostock wird jeweils vorausgesetzt, wodurch sich das Stipendium von der Landarztquote unterscheidet.
Letztere soll ab dem Wintersemester 2021 in Kraft treten, sodass dann jeder zehnte Medizinstudienplatz denjenigen vorbehalten sein soll, die sich verpflichten für 10 Jahre als Landärztinnen und Landärzte im Land tätig zu sein. Der Numerus Clausus soll hierbei zweitrangig sein.
Auch wenn es hinsichtlich der Bewerbungen zum höheren Fachsemester derzeit keine Meldungen gibt, nach denen auch hier die Zulassungskriterien verändert werden, informieren wir an dieser Stelle über die besagten Neuerungen da etwaige Studienstandorte in Deutschland vielleicht euer Interesse wecken, die ihr bisher gar nicht auf dem Schirm hattet. Und auch, wer evtl. einen Studienplatz zum höheren Fachsemester in Rostock oder Greifswald ergattert, möchte ggf. informiert sein über die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten.