Alles was du vor der Anmeldung wissen musst
Unsere FAQs
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Bewerber*innen.

Gibt es überhaupt eine Chance auf einen Studienplatz in Deutschland?
Ja, auf jeden Fall! Natürlich gibt es immer deutlich mehr Bewerber:innen als Studienplätze, trotzdem zeigen unsere Erfahrungen, dass es realistische Chancen gibt.
Vor allem wenn Du gute Studienleistungen, eine einigermaßen gute Abiturnote oder Glück beim Verlosen mitbringst, hast Du die realistische Möglichkeit einen Platz zu erhalten.
Was ist wenn es nicht klappt? Altkund:innen-Rabatt!
Falls es nicht gleich im ersten Anlauf klappt, und Du Dich in dem darauf folgenden Semester nochmal mit uns bewirbst, kriegst Du einen Altkund:innen-Rabatt!
Bei der zweiten Runde mit uns beträgt dieser 200,- Euro, die Dir automatisch vom Paketpreis abgezogen werden.
Sollte es auch dann nicht klappen, zahlst Du ab der dritten Anmeldung bei uns jeweils nur 50% des dann gewählten Pakets.
Bei jeder neuen Anmeldung führen wir natürlich ein aktuelles Strategiegespräch mit Dir durch, bei dem Du uns auf den neuesten Stand bringen kannst und wir das nächste Semester, und die dann neu benötigten Unterlagen besprechen können.
Kann ich mich auch in mehrere Fachsemester bewerben?
An vielen Universitäten gibt es das sogenannte Rückstufungsverbot, das heißt die Universitäten müssen dafür sorgen, dass ihre frei gewordenen Plätze an diejenigen Bewerber:innen gehen, die sie auch brauchen. Wenn Du also zum Beispiel schon das Physikum hast, ergibt es keinen Sinn Dich nochmal ins 3. oder 4. Semester zu bewerben.
Selbst, falls eine Universität kein Rückstufungsverbot hat, werden diese Plätze primär an diejenigen vergeben, die sich regulär darauf beworben haben, also zum Beispiel vom 2. ins 3. Semester usw.. So bleibt für diejenigen, die sich irregulär beworben haben, keiner dieser Plätze übrig.
Hier als Beispiel die Satzung der Uni Tübingen zum Rückstufungsverbot:
§ 9 Rückstufung
Hochschulwechselnde im Sinne von § 2 a) dieser Satzung, die in einen nach Inhalt und Abschluss gleichen Studiengang an der Universität Tübingen wechseln wollen, können nicht in ein Fachsemester zugelassen werden, das mit dem an ihrer bisherigen Hochschule erreichten identisch ist oder unter diesem liegt.
Was ist eine Höherstufung und kann ich das machen?
Oft werden wir gefragt, ob es sinnvoll ist sich schon mal in die Vorklinik zu bewerben und dann im Ausland sein Physikum zu machen, bevor man den Platz in Deutschland antritt.
Hierzu sind mehrere Voraussetzungen nötig und man steht vor folgener Problematik:
– die Universität in Deutschland muss Dir erlauben, dass Du Dich sowohl dort immatrikulierst aber gleichzeitig im Ausland immatrikuliert bleiben darfst. Das musst Du unbedingt, bevor Du Dich immatrikulierst, abklären, da es keinesfalls garantiert ist!
– der Prozess der Höherstufung ist gebunden an die Kapazität der Universität an der Du diesen Platz in der Vorklinik erhalten hast. Oft musst Du Dich dort im darauf folgenden Semester nochmal uni-intern bewerben auf Dein eigentliches Wunschsemester. Wird in diesem aber kein Platz frei, kannst Du auch nicht höhergestuft werden! Daher kann es zu größeren Zeitverlusten kommen, in denen Du abwarten musst bis Du endlich in das gewünschte, und Deinem Leistungsstand entsprechende, Fachsemester einsteigen kannst!
Hier als Beispiel dazu ein Beschluss 2 LB 152/16 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht:
Auch im Übrigen entspricht die von der Beklagten praktizierte Abwicklung von Hochstufungen im Rahmen des Vergabeverfahrens den rechtlichen Vorgaben. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Grundvoraussetzung einer Höherstufung frei oder frei werdende Kapazität in den jeweiligen hohen Fachsemester ist.
Beklagte war hier eine Universität, und dies heißt im Klartext: ein Platz im niedrigeren vorklinischen, oder gar 1. Semester, ermöglicht nur selten eine zeitnahe Fortsetzung des Studiums im höheren Fachsemester. Worst case gibt es keine Möglichkeit der uni-internen Bewerbung in ein höheres Semester und Du musst die Zeit einfach absitzen bis zum 5. Semester. Das hieße einen Zeitverlust von 2 Jahren hinzunehmen!
Warum machen wir keine Bewerbungen an den Privat-Unis in Deutschland?
Unser Angebot ist darauf ausgelegt Dir zu helfen einen Studienplatz an einer der staatlichen Universitäten in Deutschland zu bekommen. An den Privat-Unis ist der Bewerbungsprozess meist so geregelt, dass Du ein persönliches Motivationsschreiben verfasst und zu einem Gespräch eingeladen wirst, falls Du in die engere Auswahl kommst. Und als erstes muss man für die Bewerbung eine „Bewerbungsgebühr“ an die Privat-Uni überweisen.
Da Du all diese Schritte ohnehin selbst übernehmen musst, machen wir nur die Bewerbungen an den staatlichen Universitäten. Denn diese laufen ganz anders ab und sind wesentlich komplizierter, können aber zu 100% von uns erledigt werden.
Ich bekomme mein/en Physikumszeugnis/LPA-Bescheid erst nach Ablauf der Frist. Kann ich mich bewerben?
Ja, Du kannst Dich bewerben. Beinahe alle Universitäten bieten eine Nachfrist für das Einreichen des Physikumszeugnis/Anerkennungsbescheides. Die Fristen sind aber unterschiedlich lang. Wir empfehlen Dir, Dich im Zweifelsfall bei uns nach den Fristen zu erkundigen, die Dich betreffen könnten.
Ich habe mein Abitur im Ausland gemacht. Kann ich mich trotzdem über euch bewerben?
Wenn Du eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hast, können wir Dir auch weiterhelfen. Es ist aber sehr viel schwieriger als eine Bewerbung mit deutschem Abitur. Dies können wir in unserem Verfahren nicht vollständig abdecken. Eine individuelle Beratung ist daher immer angeraten.
Sofern die Hochschulen auch Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung in ihrem regulären Verfahren akzeptieren, können wir die Bewerbung für Dich übernehmen. Dafür ist aber eine Anerkennung der HZB notwendig. Falls Du noch nicht darüber verfügst, musst du diese durch eine Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen sowie die Note umrechnen lassen.
Eine handvoll Hochschulen akzeptieren aber Bewerbungen mit ausländischer HZB nur über eine andere Plattform und in vielen Fällen über uni-assist. An diesen Universitäten können wir die Bewerbung deshalb nicht für Dich durchführen.
Bitte melde Dich daher frühzeitig bei uns, um die Einzelheiten zu besprechen. Falls Du nicht nur eine ausländische HZB hast, sondern auch ausländischer Staatsbürger bist, musst du mit weiteren Einschränkungen rechnen.
Habe ich mit euch höhere Chancen auf einen Studienplatz?
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Studierende es nicht rechtzeitig schaffen, alle Bewerbungen zu erstellen. So werden wichtige Chancen auf einen Studienplatz als Ortswechsle:in für Medizin/Zahnmedizin vertan. Mit uns kannst du ganz einfach und mit größter Sicherheit Deine Chance auf einen Studienplatz maximieren!
Wir vergrößern Deine Chance auf einen Studienplatz, indem wir Dich bei allen möglichen Universitäten bewerben und Du kannst Dich bei uns darauf verlassen, dass wir Deine Bewerbung form- und fristgerecht versenden.
Du kannst Dich entspannen oder auf Deine Prüfungen konzentrieren.
Kann ich mich ohne Anerkennungsbescheid anmelden?
Ja, das solltest Du sogar! Wir können Dich trotzdem schon bewerben. Schließlich wissen auch die Unis, dass die Anerkennung in vielen Fällen erst nach Abschluss des laufenden Semesters an Deiner aktuellen Uni erfolgen kann. Daher akzeptieren alle deutschen Unis – bis auf die MH Hannover und die Uni Hamburg – das Nachsenden der Anerkennungsbescheide. Einige Unis möchten diese auch erst im Falle einer Immatrikulation sehen!
Übernehmt ihr auch die Bewerbungen als Ortswechsler:in für Zahnmedizin?
Ja, gerne! Bei der Anmeldung wählst Du einfach aus, dass du Zahnmedizin studieren möchtest.
Welche Unterlagen benötigt ihr von mir?
In der Regel benötigen wir Dokumente, die Deinen Hochschulzugang bestätigen wie z.B. Dein Abiturzeugnis und Dokumente zu Deinem aktuellen Studium und Deiner Studienvergangenheit.
Beispiele dafür wäre u.a. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Notenübersicht und/oder Exmatrikulationsbescheinigung.
Welche Dokumente wir genau benötigen, besprechen wir mit Dir nach Deiner Anmeldung bei uns.
Was ist hinsichtlich des 90-tägigen Krankenpflegedienstes zu beachten?
Für das Erreichen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind mindestens 90 Tage absolvierter Krankenpflegedienst nachzuweisen.
Erst wenn 90 Tage vollständig geleistet worden sind, ist die Anrechnung des Physikums möglich. Dementsprechend genügt es nicht, eine Inaussichtstellung des Erreichens der 90 Tage beim zuständigen LPA vorzulegen, sondern diese müssen im schriftlichen Nachweis von den Daten her in der Vergangenheit liegen.
Das Zeugnis muss den formalen Anforderungen nach ÄAppO entsprechen, damit es vom Landesprüfungsamt akzeptiert wird. Eine geeignete Vorlage findest Du z.B. hier: Link zur Zeugnisvorlage NRW
Weitere Regularien, die zur Anerkennung berücksichtigt werden müssen:
- Das Krankenpflegepraktikum darf erst nach dem Abitur absolviert werden.
- Das Krankenpflegepraktikum darf nur in offiziell vorlesungsfreier Zeit, d.h., nach Ende der für alle Studierenden geltenden Prüfungsphase, geleistet werden, insofern man in einem Studium eingeschrieben ist. Im Auslandsstudium gibt es nur im Sommer offiziell vorlesungsfreie Zeit; zwischen Winter- und Sommersemester kann folglich keine Pflegezeit geleistet werden.
- Die insgesamt 90 Tage dürfen minimal in 3 Abschnitte à mindestens 30 aufeinanderfolgende Kalendertage unterteilt abgeleistet werden. Liegen Unterbrechungstage innerhalb der 30 Kalendertage, müssen diese zeitlich angehangen werden, damit der Abschnitt anerkennungsfähig ist. Bei der Rechnung geht es nur um Kalendertage; es ist nicht genau vorgeschrieben, wie viele Arbeitstage in dieser Zeit liegen und wie viele Stunden die Arbeitstage umfassen müssen.
- Krankenpflegezeit kann weltweit geleistet werden. Zusätzlich zum Zeugnis über den Krankenpflegedienst ist dann eine Tätigkeitsbeschreibung nötig (Nachweise: siehe unten).
Geeignete Nachweise über den Krankenpflegedienst:
Bei Praktikum innerhalb Deutschlands:
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst (im Rahmen der ärztlichen Ausbildung: Anlage 5 zu § 6 der ÄApprO)
Bei Auslandspraktikum:
- Internationales Zeugnis über den Krankenpflegedienst/Certificate of Nursing Care (zweisprachig, Deutsch und Englisch)
- Tätigkeitsbeschreibung auf Englisch (oder Deutsch)
Bei Ableistung des Krankenpflegedienstes im Rahmen einer Ausbildung:
- Urkunde und Zeugnis über eine anerkennungsfähige medizinische Ausbildung (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachperson)
Bei Ableistung des Krankenpflegedienstes im Rahmen eines offiziell anerkannten Dienstes:
- Zeugnis und/oder Urkunde über den im Rahmen eines (Freiwilligen-)Dienstes geleisteten Krankenpflegedienst (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Zivil- oder Wehrdienst)
Sehen die Universitäten, dass ich die Bewerbung nicht selbst gemacht habe?
Ja, die Universitäten können unter anderem an der Vollmacht sehen, dass die Bewerbung durch Bewerbungsrenner ausgeführt wurde.
Unsere Erfahrung ist aber, dass die Mitarbeiter_innen in den Studierendensekretariaten unsere Arbeit als sehr hilfreich beurteilen. Schließlich haben die Mitarbeiter_innen dort mit weniger Nachfragen durch Studierende und mit weniger Nachfragen wegen falschen Bewerbungen zu tun.
Im Übrigen gibt es Kriterien nach denen die Plätze vergeben werden. Auf die Einhaltung wird sehr stark geachtet, sonst gäbe es Klagemöglichkeiten. Ob die Bewerbung von Bewerbungsrenner kommt, ist selbstverständlich kein Kriterium.
Was passiert mit meinen Bewerbungen, wenn ich meine Prüfungen nicht schaffe?
Grundsätzlich musst Du in so einem Fall damit rechnen, dass die meisten Bewerbungen dann ungültig werden. Wenn Du uns beauftragt hast und eine Prüfung nicht bestanden hast, dann melde Dich bitte umgehend bei uns. Wenn dadurch die Anrechnung Deiner Studienleistungen nicht wie geplant möglich ist, müssen wir individuell prüfen, wie viel Arbeit bereits in Deinen Fall geflossen ist, und ob und wie viel wir in diesem Fall eventuell zurückerstatten können. Solltest Du Dir sehr unsicher sein, ob Du Prüfungen bestehen wirst oder nicht, dann empfehlen wir Dir, dich erst nach Abschluss Deiner Prüfungen anzumelden. Gerne können wir Dich hierzu individuell in einem telefonischen Gespräch beraten.
Werde ich von Bewerbungsrenner auch „außerkapazitär“ beworben? (Nur relevant bei Studienplatzklage)
Nein, leider nicht. Anträge auf außerkapazitäre Zulassung können wir nicht übernehmen. Bitte informiert euch bei einer Anwältin oder einem Anwalt über den Ablauf und die Erfordernisse der Studienplatzklage.
An welchen Unis könnt ihr mich bewerben?
Wir bewerben Dich an allen Universitäten in Deutschland, die das passende Bewerbungssemester anbieten. So nutzt Du jede Chance! Welches Semester das passende ist, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Wir beraten Dich gerne dazu.
Eine Liste aller Universitäten findest Du hier: Fristen und Einstiegssemester.
Was ist der Unterschied zwischen Quereinsteig und Ortswechsel?
Früher war der Wechsel nach Deutschland als “Quereinstieg” bekannt. Inzwischen ist dies aber so nicht mehr korrekt. Man unterscheidet zwei Gruppen: „Ortswechsler:innen“ und „Quereinsteiger:innen“. In der Rangfolge werden in der Regel Ortswechsler:innen vor Quereinsteigern:innen berücksichtigt.
„Ortswechsler:innen“ sind Studierende, die bereits einen Studienplatz in demselben Studienfach an einer anderen Universität in Deutschland oder einem EU-Land haben.
„Quereinsteiger:innen“ sind Studierende, die in einem anderen Fach Leistungen erbracht haben, die anerkannt werden können, oder solche Studierende, die sich aus dem Nicht-EU-Ausland bewerben. Für diese BewerberInnen stehen die Chancen leider äußerst schlecht, sodass wir die Bewerbungen leider nicht übernehmen können.
