FAQ

Häufige Fragen

Ich bekomme mein Physikumszeugnis erst nach Ablauf der Frist. Kann ich mich bewerben?

Ja, du kannst dich bewerben. Beinahe alle Universitäten bieten eine Nachfrist für das Einreichen des Anerkennungsbescheides. Die Fristen sind aber unterschiedlich lang. Wir empfehlen dir, dich im Zweifelsfall bei uns nach den Fristen zu erkundigen, die dich betreffen könnten.

 

Ich habe mein Abitur im Ausland gemacht. Kann ich mich trotzdem über euch bewerben?

Wenn du eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hast, können wir dir auch weiterhelfen. Es ist aber sehr viel schwieriger als eine Bewerbung mit deutschem Abitur. Dies können wir in unserem Verfahren nicht vollständig abdecken. Eine individuelle Beratung ist daher immer angeraten.

Sofern die Hochschulen auch Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung in ihrem regulären Verfahren akzeptieren, können wir die Bewerbung für dich übernehmen. Dafür ist aber eine Anerkennung der HZB notwendig. Falls du noch nicht darüber verfügst, musst du diese durch eine Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen sowie die Note umrechnen lassen.

Eine handvoll Hochschulen akzeptieren aber Bewerbungen mit ausländischer HZB nur über eine andere Plattform und in vielen Fällen über uni-assist. An diesen Universitäten können wir die Bewerbung deshalb nicht für dich durchführen.

Bitte melde dich daher frühzeitig bei uns, um die Einzelheiten zu besprechen. Falls du nicht nur eine ausländische HZB hast, sondern auch ausländischer Staatsbürger bist, musst du mit weiteren Einschränkungen rechnen.

Gibt es überhaupt eine Chance auf einen Studienplatz in Deutschland?

Ja, auf jeden Fall! Natürlich gibt es immer deutlich mehr Bewerber_innen als Studienplätze, trotzdem zeigen unsere Erfahrungen, dass es realistische Chancen gibt. Die Zahlen schwanken an den Universitäten auch in jedem Semester. Man kann sich aber vorstellen, dass bei 111.366 Studierenden (Destatis, 2018) der Zahn- und Humanmedizin in Deutschland jedes Semester einige Plätze frei werden. Wieviele es in welchem Semester sind, lässt sich leider nicht vorhersagen.

Habe ich mit euch höhere Chancen auf einen Studienplatz?

Wir vergrößern deine Chance auf einen Studienplatz, indem wir dich bei allen möglichen Universitäten bewerben. Das kannst du natürlich theoretisch auch selbst machen.

Allerdings machen wir dies mit größerer Sicherheit, denn wir sind Bewerbungsexperten_innen. Du kannst dich bei uns darauf verlassen, dass wir deine Bewerbung form- und fristgerecht versenden.

Du kannst dich entspannen oder auf deine Prüfungen konzentrieren.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Studierende es nicht rechtzeitig schaffen, alle Bewerbungen zu erstellen. So werden wichtige Chancen auf einen Studienplatz als Ortswechsler_in für Medizin/Zahnmedizin vertan. Mit uns kannst du ganz einfach und mit größter Sicherheit deine Chance auf einen Studienplatz maximieren!

Kann ich mich ohne Anerkennungsbescheid anmelden?

Ja, das solltest du sogar! Wir können dich trotzdem schon bewerben. Schließlich wissen auch die Unis, dass die Anerkennung in vielen Fällen erst nach Abschluss des laufenden Semesters an deiner aktuellen Uni erfolgen kann. Daher akzeptieren alle deutschen Unis – bis auf die MH Hannover und die Uni Hamburg – das Nachsenden der Anerkennungsbescheide. Einige Unis möchten diese auch erst im Falle einer Immatrikulation sehen!

Übernehmt ihr auch die Bewerbungen als Ortswechsler_in für Zahnmedizin?

Ja, gerne! Bei der Anmeldung wählst du einfach aus, dass du Zahnmedizin studieren möchtest.

Welche Unterlagen benötigt ihr von mir?

Im ORIGINAL (!) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung (Original; alternativ: 3 beglaubigte Kopien; (unter Umständen möglich: Zweitschrift der Schule [Achtung: nur wenige Bundesländer stellen eine solche aus; i.d.R. nur bei Verlust des Originals] ))
    • falls ausländische/internationale Hochschulzugangsberechtigung vorliegt: Anerkennungsurkunde einer deutschen Behörde mit festgestellter Durchschnittsnote plus ausländisches/internationales Zeugnis (alternativ: 5 beglaubigte Kopien; ohne Anerkennungsurkunde keine Bewerbung durch uns möglich)
    • falls eine stufenweise erreichte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, alle Zeugnisse, die Teil der HZB sind (z.B. Zeugnis über die Fachhochschulreife plus Zeugnis des Erststudienabschlusses an einer Fachhochschule)
  • Vollmachten zur Bewerbung (stellen wir als Drucksatz nach Anmeldung zur Verfügung; Anmeldung ab 15.03. für das WS bzw. 15.09. für das SoSe möglich; Unterschriften wie im Ausweisdokument)
  • aktuellste Immatrikulationsbescheinigung im Original
  • aktuellste Notenübersicht (Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen / Transcript of Records der Auslands-Universität). Dokumente z.B. aus Riga, die online verifzierbar sind, werden im Moment noch NICHT akzeptiert. Wir benötigen das gedruckte Original mit Stempel und Unterschrift der Universität bzw. einen Scan davon.
  • ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der Auslands-Universität (nur, falls das Studium dort abgebrochen oder beendet wurde)
  • Lebenslauf (tabellarisch; LÜCKENLOSER Nachweis der Zeit seit dem Abitur; mit Ortsangabe, aktuellem Datum und persönlicher Unterschrift; wird nicht inhaltlich ausgewertet, rein formeller Charakter; kein Foto nötig)
  • Anrechnungsbescheide eines Landesprüfungsamtes (ALLE vorhandenen Bescheide)
  • ggf. ungarisches Physikumszeugnis (bei an einer ungarischen Hochschule erreichtem Physikum)
  • ggf. Erststudienabschlusszeugnis (nur bei abgeschlossenem Studium in Deutschland)
  • ggf. Begründungs-/Motivationsschreiben für das Zweitstudium (nur bei abgeschlossenem Studium in Deutschland; wird nicht inhaltlich ausgewertet, rein formeller Charakter)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
  • ggf. persönlich ausformulierten Sonderantrag/Antrag auf Anerkennung als Härtefall
  • ggf. Nachweis(e) für Sonderantrag/Antrag auf Anerkennung als Härtefall
  • ggf. Meldebescheinigung (falls erforderlich, nach vollständiger Dateneingabe bei uns angezeigt; dann genaue Form beachten)
  • ggf. Nachweis einer medizinischen Ausbildung (Urkunde und Zeugnis; insbesondere dann wichtig, wenn Nachweis des 90-tägigen Krankenpflegedienstes und LPA-Antragstellung bei uns gebucht; s.u.)

In Kopie benötigen wir:

  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass; ggf. Vorder- und Rückseite auf einer DIN-A4-Seite)
  • ggf. Exmatrikulationsbescheinigungen von deutschen Universitäten (falls bereits für Studiengänge in Deutschland eingeschrieben gewesen) MIT Angabe von Hochschul- UND Fachsemester
  • ggf. Studienverlaufsbescheinigungen von deutschen Universitäten (falls bereits für Studiengänge in Deutschland eingeschrieben gewesen)
  • ggf. Nachweis über einen in Deutschland anerkannten Dienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst, Wehrdienst o.Ä.)
  • ggf. Nachweis über die Namensänderung (bei Änderung des Familiennnamens gegenüber dem Geburtsnamen durch Heirat oder Adoption o.Ä.; insbesondere dann nötig, wenn z.B. das Abiturzeugnis noch einen anderen Familiennamen angibt, als aktuell der Ausweis)

Bei (zusätzlich vorhandenem) Teilstudienplatz in Deutschland im ORIGINAL (!):

  • aktuellste Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule, an der Du den Teilstudienplatz hast
  • Zulassungsbescheid der ZVS, von hochschulstart oder der Hochschule bzw. eine Kopie der gerichtlichen Anordnung, falls du über eine Klage an den Studienplatz gekommen bist
  • Antrag auf bevorzugte Zulassung auf Grund des Teilstudienplatzes (für die Hochschulen, wo vorteilhaft)
  • ggf. Hinweisschreiben zum Studienstand im Verhältnis zum Fachsemesterstand
  • ggf. Ladungsschreiben zur Physikumsprüfung
  • ggf. deutsches Physikumszeugnis oder Physikumsäquivalenzzeugnis (falls bereits vorhanden; ansonsten evtl. später zur Nachreichung)

Nur bei gebuchter LPA-Antragstellung durch uns:

  • ggf. Geburtsurkunde (genaue Angaben im Profil beachten; je nach LPA einfache Kopie oder beglaubigte Kopie bzw. Original nötig)
  • ggf. Nachweis(e) über den 90-tägigen Krankenpflegedienst (nur bei Physikumsanerkennung, andernfalls irrelevant; immer im Original nötig; unbedingt auf korrekte Form der Bescheinigung achten)

Was ist hinsichtlich des 90-tägigen Krankenpflegedienstes zu beachten?

Für das Erreichen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind mindestens 90 Tage absolvierter Krankenpflegedienst nachzuweisen.

Erst wenn 90 Tage vollständig geleistet worden sind, ist die Anrechnung des Physikums möglich. Dementsprechend genügt es nicht, eine Inaussichtstellung des Erreichens der 90 Tage beim zuständigen LPA vorzulegen, sondern diese müssen im schriftlichen Nachweis von den Daten her in der Vergangenheit liegen.

Das Zeugnis muss den formalen Anforderungen nach ÄAppO entsprechen, damit es vom Landesprüfungsamt akzeptiert wird. Eine geeignete Vorlage findest du z.B. hier: https://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-M1/pdf-M1/KPD-Zeugnis-deutsch.pdf

Weitere Regularien, die zur Anerkennung berücksichtigt werden müssen:

  • Das Krankenpflegepraktikum darf erst nach dem Abitur absolviert werden.
  • Das Krankenpflegepraktikum darf nur in offiziell vorlesungsfreier Zeit, d.h., nach Ende der für alle Studierenden geltenden Prüfungsphase, geleistet werden, insofern man in einem Studium eingeschrieben ist. Im Auslandsstudium gibt es nur im Sommer offiziell vorlesungsfreie Zeit; zwischen Winter- und Sommersemester kann folglich keine Pflegezeit geleistet werden.
  • Die insgesamt 90 Tage dürfen minimal in 3 Abschnitte à mindestens 30 aufeinanderfolgende Kalendertage unterteilt abgeleistet werden. Liegen Unterbrechungstage innerhalb der 30 Kalendertage, müssen diese zeitlich angehangen werden, damit der Abschnitt anerkennungsfähig ist. Bei der Rechnung geht es nur um Kalendertage; es ist nicht genau vorgeschrieben, wie viele Arbeitstage in dieser Zeit liegen und wie viele Stunden die Arbeitstage umfassen müssen.
  • Krankenpflegezeit kann weltweit geleistet werden. Zusätzlich zum Zeugnis über den Krankenpflegedienst ist dann eine Tätigkeitsbeschreibung nötig (Nachweise: siehe unten).

Geeignete Nachweise über den Krankenpflegedienst:

Bei Praktikum innerhalb Deutschlands:

  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst (im Rahmen der Ärztlichen Ausbildung)
  • Nachweis Krankenpflegedienst_Vordruck Bewerbungsrenner.pdf
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst LPA NRW_deutsch.pdf

Bei Auslandspraktikum:

  • Internationales Zeugnis über den Krankenpflegedienst/Certificate of Nursing Care (zweisprachig, Deutsch und Englisch)
  • Tätigkeitsbeschreibung auf Englisch (oder Deutsch)
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst inklusive Tätigkeitsbeschreibung LPA NRW_englisch.pdf

Bei Ableistung des Krankenpflegedienstes im Rahmen einer Ausbildung:

  • Urkunde und Zeugnis über eine anerkennungsfähige medizinische Ausbildung (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger_in)

Bei Ableistung des Krankenpflegedienstes im Rahmen eines offiziell anerkannten Dienstes:

  • Zeugnis und/oder Urkunde über den im Rahmen eines (Freiwilligen-)Dienstes geleisteten Krankenpflegedienst (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Zivil- oder Wehrdienst)

Formular-Sammlung des LPA NRW (wird regelmäßig aktualisiert):

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-M1/index.jsp

Wichtig: Der/die Nachweis(e) muss/müssen den Stempel der Einrichtung/des Krankenhauses und die Unterschrift der zuständigen Person (in der Regel: Pflegedienstleitung) im Original tragen.

Sehen die Universitäten, dass ich die Bewerbung nicht selbst gemacht habe?

Ja, die Universitäten können unter anderem an der Vollmacht sehen, dass die Bewerbung durch Bewerbungsrenner ausgeführt wurde.

Unsere Erfahrung ist aber, dass die Mitarbeiter_innen in den Studierendensekretariaten unsere Arbeit als sehr hilfreich beurteilen. Schließlich haben die Mitarbeiter_innen dort mit weniger Nachfragen durch Studierende und mit weniger Nachfragen wegen falschen Bewerbungen zu tun.

Im Übrigen gibt es Kriterien nach denen die Plätze vergeben werden. Auf die Einhaltung wird sehr stark geachtet, sonst gäbe es Klagemöglichkeiten. Ob die Bewerbung von Bewerbungsrenner kommt, ist selbstverständlich kein Kriterium.

Was passiert mit meinen Bewerbungen, wenn ich meine Prüfungen nicht schaffe?

Grundsätzlich musst du in so einem Fall damit rechnen, dass die meisten Bewerbungen dann ungültig werden. Wenn du uns beauftragt hast und eine Prüfung nicht bestanden hast, dann melde dich bitte umgehend bei uns. Wenn dadurch die Anrechnung deiner Studienleistungen nicht wie geplant möglich ist, müssen wir individuell prüfen, wie viel Arbeit bereits in deinen Fall geflossen ist, und ob und wie viel wir in diesem Fall eventuell zurückerstatten können. Solltest du dir sehr unsicher sein, ob du Prüfungen bestehen wirst oder nicht, dann empfehlen wir dir, dich erst nach Abschluss deiner Prüfungen anzumelden. Gerne können wir dich hierzu individuell in einem telefonischen Gespräch beraten.

Werde ich von Bewerbungsrenner auch „außerkapazitär“ beworben? (Nur relevant bei Studienplatzklage)

Nein, leider nicht. Anträge auf außerkapazitäre Zulassung können wir nicht übernehmen. Bitte informiert euch bei einer Anwältin oder einem Anwalt über den Ablauf und die Erfordernisse der Studienplatzklage.

An welchen Unis könnt ihr mich bewerben?

Wir bewerben dich an allen Universitäten in Deutschland, die das passende Bewerbungssemester anbieten. So nutzt du jede Chance! Welches Semester das passende ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Wir beraten dich gerne dazu.

Eine Liste aller Universitäten findest du hier: Fristen und Einstiegssemester.

Was ist der Unterschied zwischen Quereinsteig und Ortswechsel?

Früher war der Wechsel nach Deutschland als “Quereinstieg” bekannt. Inzwischen ist dies aber so nicht mehr korrekt. Man unterscheidet zwei Gruppen: „Ortswechsler_innen“ und „Quereinsteiger_innen“. In der Rangfolge werden in der Regel Ortswechsler_innen vor Quereinsteigern_innen  berücksichtigt.

„Ortswechsler_innen“ sind Studierende, die bereits einen Studienplatz in demselben Studienfach an einer anderen Universität in Deutschland oder einem EU-Land haben.

„Quereinsteiger_innen“ sind Studierende, die in einem anderen Fach Leistungen erbracht haben, die anerkannt werden können, oder solche Studierende, die sich aus dem Nicht-EU-Ausland bewerben. Für diese BewerberInnen stehen die Chancen leider äußerst schlecht, sodass wir die Bewerbungen leider nicht übernehmen können.