Wir kümmern uns um deine Bewerbungen auf das höhere Fachsemester in Zahnmedizin
Grundsätzlich gilt, dass du dich von jeder Universität innerhalb der EU für einen Wechsel an deutsche Universitäten bewerben kannst, da du als Ortswechsler_in (früher Quereinsteiger_in) giltst! Entscheidend ist der Erwerb von anerkennungsfähigen Studienleistungen und der Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung.
Anerkennung von Studienleistungen
In der Zahnmedizin ist die Anerkennung von Studienleistungen komplizierter als in der Humanmedizin. Zuständig für die Anerkennung ist nach neuer Approbationsordnung (seit 1.10.2021 in Kraft) das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem du geboren wurdest.
Bei welchen Universitäten du dich bewerben kannst, siehst du hier >
Für alle, die sich zum SoSe 2023 ins fünfte Fachsemester oder höher bewerben, gilt noch die alte Approbationsordnung. Bei einer Bewerbung ins zweite, dritte oder vierte Fachsemester ist allerdings die neue Approbationsordnung maßgeblich. Aufgrund der Neuerungen wird sich in der Anrechnungspraxis einiges ändern. Im Moment ist die Situation mit viel Unklarheit behaftet, da auch seitens der Landesprüfungsämter noch keine oder wenig Erfahrungen mit der Anrechnung nach neuer Approbationsordnung bestehen. Wer sich über die Grundzüge der Anrechnung informieren möchte, findet auf den Homepages der Landesprüfungsämter z.B. von NRW oder Bayern entsprechende Merkblätter. Bei vielen anderen Landesprüfungsämtern finden sich online bisher (Stand Mai 2022) nur die Infos nach alter Approbationsordnung.
Von zentraler Bedeutung, um Klarheit über die Anerkennung in der Zahnmedizin zu erzielen, ist nach wie vor der Kontakt zum jeweils zuständigen LPA.
Gerne versuchen wir für dich, die Anrechnung in Erfahrung zu bringen, wenn du uns mit der Antragsstellung beauftragst.
Wir empfehlen, vor der Buchung mit uns ein Beratungsgespräch zu führen, ob und inwiefern eine Bewerbung ins höhere Fachsemester Zahnmedizin in deinem Fall sinnvoll ist.