Wechsel in Deutschland

Du studierst bereits Human- oder Zahnmedizin in Deutschland?

Wir helfen Dir gerne bei Deiner Bewerbung innerhalb Deutschlands, egal ob du von einem Teilstudienplatz oder einer privaten Hochschule wechseln möchtest.

Um deine Chancen auf einen Platz zu erhöhen, ist es ratsam, sich so früh wie möglich an den staatlichen Unis zu bewerben. Die gute Nachricht: Du kannst dich bereits ab dem ersten Fachsemester auf ein höheres Fachsemester bewerben. Die Bewerbung für das höhere Fachsemester erfolgt dezentral, einzeln und direkt an den jeweiligen Hochschulen. Du zählst als Ortswechsler/Ortswechslerin.

Solltest du das Physikum bereits haben oder kurz davor stehen, ist es möglich, dich mit Physikum an ca. 30 Universitäten zu bewerben, im Sommersemester ist dies an ca. 20 Hochschulen der Fall.

Generell gilt, dass Studierende der Medizin oder Zahnmedizin, die bereits in Deutschland immatrikuliert sind sich auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben müssen. Daher kann es bei Bewerbungen zu Problemen kommen, wenn der Studienstand nicht dem Fachsemester entspricht, zum Beispiel durch eine rückwirkende Einschreibung durch Klage oder einen irregulären Studienverlauf. Sollte dein Physikumszeugnis nicht innerhalb der Nachreichfrist vorliegen, musst du zum Teil mit Nachteilen rechnen.

Für Studierende, die bereits an einer staatlichen Universität immatrikuliert sind (z.B. auf einem Teilstudienplatz) gelten an der Heimatuniversität teilweise andere Bewerbungsbedingungen und -formalitäten. In diesen Fällen empfehlen wir, sich direkt an der eigenen Hochschule zu informieren und dort die Bewerbung selbst vorzunehmen.

Bei welchen Universitäten du dich bewerben kannst, siehst du hier >

Für eine Bewerbung in Medizin sind verschiedene Unterlagen nötig:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Zulassungsbescheid der ZVS, von hochschulstart oder der (privaten) Hochschule, ggf. die gerichtliche Anordnung
  • ggf. Hinweisschreiben zum Studienstand im Verhältnis zum Fachsemesterstand
  • ggf. Ladungsschreiben zur Physikumsprüfung
  • Ergebnis der schriftlichen Physikumsprüfung
  • ggf. deutsches Physikumszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Prüfungsanspruch besteht noch)