Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bewerbungsrenner
Im Folgenden findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. des Haftungsausschluss. Die Widerrufsbelehrung findest Du hier. Die Datenschutzerklärung findest du hier.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über die Erstellung und Bearbeitung von Bewerbungs- und Antragsunterlagen für deutsche Hochschulen und sonstige damit im Zusammenhang stehende Leistungen zwischen
PEALO GmbH
Am Sudhaus 2, 12053 Berlin
– nachfolgend „Bewerbungsrenner“ bzw. „wir/uns“ genannt –
und Dir als Kunde (nachfolgend „Bewerber“ bzw. „Dir/Du“ genannt). Abweichenden Bedingungen des Bewerbers widersprechen wir hiermit ausdrücklich, es sei denn, wir hätten ausdrücklich diesen Bedingungen zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand / Zustandekommen des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die administrative Vorbereitung sowie Prüfung, Vervielfältigung und Übersendung von Unterlagen zum Zwecke der Studienbewerbung, die der Bewerber an von ihm ausgewählten deutschen Hochschulen einreichen möchte. Hierzu zählen u.a. auch die administrative Vorbereitung zur Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten des Bewerbers bei den zuständigen Landesprüfungsämtern. Alle diese Leistungen werden in Vollmacht und Auftrage des Bewerbers für den Bewerber erbracht.
- Die Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht und sind nicht mit einem Erfolgsversprechen verbunden.
- Damit ein Vertrag zwischen Dir und Bewerbungsrenner zustande kommt, musst Du Dich zuvor auf dem Portal von Bewerbungsrenner registrieren. Die erstmalige Anmeldung/Registrierung erfolgt durch Eingabe des Namens, der Emailadresse und durch anschließende Bestätigung des Buttons „JETZT STARTEN“.
- Nach erfolgreicher Anmeldung im Bewerbercockpit bei Bewerbungsrenner kann sich der Bewerber nach Auswahl eines Studienfachs für ein kostenpflichtiges Leistungspaket sowie optionale Zusatzleistungen entscheiden. Eingabefehler kann der Bewerber dadurch berichtigen, dass er im Browser rückwärts navigiert oder den Bestellvorgang abbricht und von vorn beginnt. Erst durch anschließendes Klicken auf den Button „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Bewerber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages an Bewerbungsrenner ab.
- Die Annahme der kostenpflichtigen Bestellung des Leistungspaktes einschließlich etwaiger Zusatzleistungen kann entweder per Email durch Auftragsbestätigung oder durch Aufforderung zur Zahlung des vereinbarten Betrages binnen fünf Tagen nach Absendung Deiner Bestellung durch Bewerbungsrenner erklärt werden, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt.
- Bewerbungsrenner schuldet keine erfolgreiche Bewerbung bzw. Annahme des Bewerbers an einer deutschen Hochschule. Bewerbungsrenner hat auch keinen Einfluss auf die Bewerbungsverfahren der Hochschulen.
3. Widerrufsrecht
Dir als Bewerber steht ein Widerrufsrecht zu. Die näheren Einzelheiten Deines Widerrufsrechts ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
4. Leistungsumfang
- Bewerbungsrenner bietet fünf unterschiedliche Leistungspakete an, deren nähere Inhalte und Umfang sich aus der jeweiligen Beschreibung des Leistungspaketes ergeben und im Wesentlichen die nachfolgenden Leistungen beinhalten.
- Prüfung von Zugangsvoraussetzungen anhand der Hochschulkriterien;
- Dokumentation der erfassten Daten im System von Bewerbungsrenner;
- Technische Vorbereitung und Vervielfältigung der Unterlagen des Bewerbers;
- Vorlage der vom Bewerber hereingereichten Unterlagen zur amtlichen Beglaubigung bei einem Notar oder einer dafür zuständigen Behörde;
- Übersendung der Bewerbungsunterlagen an die ausgewählten Hochschulen;
- Beantragung der Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen aus dem Ausland beim zuständigen Landesprüfungsamt (gegen Aufpreis);
- Weiterleitung von und Benachrichtigung über Zulassungs- und Ablehnungsbescheide.
- Sofern Unterlagen nicht in digitaler Form hereingereicht werden (können), ist Bewerbungsrenner zum Zwecke der Vervielfältigung berechtigt, etwaige Gebinde (z.B. Büroklammern u.ä.) von Dokumenten zu lösen.
- Bewerbungsrenner stellt dem Bewerber online einen Zugang zum Bewerbercockpit zur Verfügung. Hierüber kann sich der Bewerber jederzeit über den Fortschritt seiner Bewerbungen informieren.
- Nicht zum Leistungsumfang gehörend und somit nicht Vertragsbestandteil sind Angaben und Informationen, die Bewerbungsrenner als kostenfreien Service jedem Nutzer der Internetseite frei zugänglich macht oder dort veröffentlicht. Dies gilt auch für allgemein erteilte Informationen von Bewerbungsrenner auf Anfrage eines Nutzers.
5. Pflichten des Bewerbers
- Der Bewerber ist zur Mitwirkung im Rahmen seiner Möglichkeiten am Bewerbungs- und/oder Anerkennungsverfahren verpflichtet.
- Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen durch Übermittlung fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen kann sich der Bewerber über die Medien der Hochschulen eigenständig über das jeweilige Bewerbungsverfahren sowie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen als auch die angebotenen Studiengänge informieren.
- Der Bewerber ist für die rechtzeitige sowie form- und fristgerechte als auch vollständige Hereingabe der für seine Hochschulbewerbung(en) erforderlichen Unterlagen an Bewerbungsrenner verantwortlich. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass seine Bewerbungsunterlagen vollständig und leserlich ausgefüllt sind und Bewerbungsrenner eine wirksame Vollmacht des Bewerbers vorliegt, damit Bewerbungsrenner für den Bewerber entsprechende Erklärungen abgeben als auch für den Bewerber entgegennehmen kann.
- Dem Bewerber obliegt die Einhaltung der jeweiligen Fristen. Bewerbungsrenner ist nicht verpflichtet, den Bewerber auf einen bevorstehenden Fristablauf hinzuweisen. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsrenner den Bewerber auf die Hereingabe fehlender oder fehlerhafter Unterlagen (z.B. fehlende Unterschrift) hinweist. Bewerbungsrenner haftet nicht für eine durch den Bewerber nicht rechtzeitige und vollständige Hereingabe von Bewerbungsunterlagen versäumte Frist. Der Nachweis des fristgerechten Eingangs der Unterlagen bei Bewerbungsrenner obliegt dem Bewerber.
- Der Bewerber ist berechtigt und verpflichtet, sich selbständig im Bewerbercockpit über den Fortschritt sowie etwaige noch hereinzureichende oder nachzubessernde Unterlagen zu informieren.
- Sobald Bewerbungsrenner die Bewerbungen und/oder Anträge für den Bewerber zur Einreichung vorbereitet hat, wird der Bewerber hierüber unterrichtet und ihm per Email oder über das Kontaktformular auf der Internetseite die Möglichkeit zur Prüfung und Fehlermeldung gegeben. Der Bewerber ist verpflichtet, das Ergebnis umgehend zu prüfen und etwaige Fehler sofort Bewerbungsrenner mitzuteilen. Erst nach ausdrücklicher Freigabe der vom Bewerber geprüften Bewerbungen und/oder Anträge werden diese von Bewerbungsrenner versendet. Sofern der Bewerber nicht mindestens sieben Werktage vor dem Ende der jeweiligen Frist die Freigabe erteilt hat, kann Bewerbungsrenner keinen fristgerechten Versand gewährleisten. Für eine hierdurch versäumte Frist haftet Bewerbungsrenner nicht.
- Bewerbungsrenner ist nicht verpflichtet, von dem Bewerber verspätet bzw. nach Fristablauf angezeigte Fehlermeldungen zu berücksichtigen.
- Der Bewerber ist nach Ablauf von drei Werktagen nach Versand seiner Unterlagen und/oder Veranlassung der Zahlung an Bewerbungsrenner verpflichtet, Bewerbungsrenner darüber zu informieren, sofern er bis dahin keine Rückmeldung von Bewerbungsrenner über den Eingang der Unterlagen bzw. Zahlung erhalten hat.
- Der Bewerber ist zur Zahlung des vereinbarten Bewerbungsentgelts gemäß den unter Ziffer 8. geregelten Bedingungen verpflichtet.
6. Form und Fristen
- Die von Bewerbungsrenner mitgeteilten Fristen sind maßgebend. Die von den Hochschulen angegebenen Bewerbungsfristen müssen nicht mit den von Bewerbungsrenner geltenden Bewerbungsfristen identisch sein.
- Sind Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bzw. innerhalb gewährter Nachreichfristen auf Verlangen der Hochschulen schriftlich in Papierform einzureichen, gilt dies auch im Verhältnis zwischen Bewerbungsrenner und dem Bewerber. Elektronisch eingereichte Unterlagen gelten in diesen Fällen als nicht form- und fristgerecht eingegangen.
- Die vollständigen und formgerechten Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist der jeweiligen Hochschule Bewerbungsrenner vorzulegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sowie ein Versand sichergestellt werden kann.
- Bewerbungsrenner übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung von Bewerbungsfristen in den Fällen, in denen der Bewerber die (vorherige) Anerkennung von Prüfungsleistungen beauftragt hat.
HINWEIS: Die Bearbeitungszeiten der Landesprüfungsämter für die Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen können längere Zeit in Anspruch nehmen, weshalb es hierbei zu zeitlichen Verzögerungen bei den Landesprüfungsämtern kommen kann. Sofern Hochschulen für die Einreichung der Bewerbung die vorherige Anerkennung von Prüfungsleistungen verlangen und keine Nachreichung der Anerkennung zulassen, können hierdurch Bewerbungsfristen an diesen Hochschulen ggf. nicht eingehalten werden.
7. Pflichten von Bewerbungsrenner
- Erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Erhalt der notwendigen Dokumente/Unterlagen/Vollmachten ist Bewerbungsrenner zur Aufnahme seiner vertragsgemäßen Leistung binnen 3 Werktagen verpflichtet. Diese Frist gilt gleichermaßen auch für etwaige Nachsendungen oder Nachlieferungen von Unterlagen. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass von der jeweiligen Hochschule der vom Bewerber gewünschte Studiengang sowie das Semester festgelegt sind, auf den sich die jeweilige Studienbewerbung bezieht.
- Die Pflicht zur Weiterleitung von Bewerbungen und/oder Anträgen an die jeweiligen Empfänger (z.B. Hochschulen, Landesprüfungsämter etc.) besteht für Bewerbungsrenner erst nach ausdrücklich erfolgter Freigabe durch den Bewerber.
- Bewerbungsrenner ist zur Übergabe/Weiterleitung von Bewerbungen nur verpflichtet, wenn
- eine wirksame Vollmacht des Bewerbers vorliegt;
- die Bewerbung formal vollständig ist;
- der Bewerber alle Fristen eingehalten hat und
- im Falle der (vorherigen) Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Anerkennungsbescheide vorliegen.
- Bewerbungsrenner ist zur fristgemäßen Weiterleitung der Studienbewerbungen des Bewerbers an die Hochschulen/Landesprüfungsämter verpflichtet, sofern der Bewerber alle seine vertragsgemäßen Pflichten rechtzeitig erfüllt hat. Die Weiterleitung der Bewerbungen/Anträge erfolgt dabei auf postalischem oder elektronischem Wege. Bewerbungsrenner übernimmt jedoch keine Haftung für die Zustellung durch Postdienstleister. Insofern ist Bewerbungsrenner nur für eine fristgerechte Aufgabe/Übergabe zur Post/an den Postdienstleister verantwortlich.
- Bewerbungsrenner ist verpflichtet, den Bewerber über den Fortgang des Bewerbungs- und/oder Anerkennungsverfahrens über das Bewerbercockpit zeitnah unterrichtet zu halten.
8. Kosten, Zahlungsbedingungen
- Der Bewerber kann auf der Website aus verschiedenen Leistungspaketen wählen. Die dort genannten Pauschalbeträge für die Durchführung des gewählten Bewerbungsumfangs sind nach Vertragsabschluss im Voraus zur Zahlung fällig. Während des Verzuges ist das Bewerbungsentgelt zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Bewerbungsrenner behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
- Neben den Bewerbungsgebühren wird eine Erfolgszahlung fällig, wenn der Bewerber eine Studienplatzzusage durch eine von Bewerbungsrenner durchgeführte Bewerbung erhält (Erfolgsprämie). Hierauf wird der Bewerber bereits beim Buchungsprozess hingewiesen. Die Prämie besteht unabhängig davon, ob der Bewerber die Studienplatzzusage wahrnimmt.
- Dem Bewerber steht die folgende Zahlungsart zur Verfügung:
Per Überweisung: Bei Zahlung per Überweisung werden Dir alle erforderlichen Kontodaten von uns mit der Aufforderung zur Zahlung übersandt und können darüber hinaus jederzeit über das Bewerbercockpit unter „Bezahlung“ und dort unter „Per Überweisung bezahlen“ zur Ansicht aufgerufen werden. Deine Überweisung hat innerhalb von sieben Tagen ab Zugang unserer Auftragsbestätigung bzw. Zahlungsaufforderung auf das benannte Konto zu erfolgen. - Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
9. Kündigung / Beendigung des Vertrages / Rücksendung von Unterlagen
- Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung durch Bewerbungsrenner und bedarf keiner gesonderten Kündigung.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Bewerbungsrenner liegt vor, wenn der Bewerber trotz wiederholter (dreimaliger) Mahnung mit der Zahlung des vereinbarten Bewerbungsentgelts in Verzug ist. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Bewerbungsrenner schuldet der Bewerber gleichwohl das vertraglich vereinbarte Bewerbungsentgelt.
- Mit Beendigung des Vertrages wird Bewerbungsrenner den Online-Zugang des Bewerbers zum Bewerbercockpit auflösen und die Zugangsdaten löschen.
- Dokumente, wie Originale von Anerkennungsbescheiden, Hochschulzugangsberechtigungen, Prüfungsnachweise etc. werden nach Ablauf der zuletzt ablaufenden Bewerbungsfrist einer Hochschule binnen 4 Wochen an den Bewerber zurückgesandt. Sofern ein Anerkennungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert sich die Frist entsprechend.
10. Gewährleistungsrecht, Garantie
- Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
- Ein Garantieversprechen im Sinne von § 443 BGB wird nicht abgegeben.
11. Haftung
- Sofern Schadensersatzansprüche gegenüber Bewerbungsrenner geltend gemacht werden, haftet Bewerbungsrenner für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist die Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bewerbungsrenner nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Bei Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung gemäß Absatz (1) beschränkt.
- Liegen Gründe vor, die außerhalb des Einflussbereichs von Bewerbungsrenner liegen und führen diese dazu, dass Bewerbungsrenner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann, so haftet Bewerbungsrenner ausdrücklich nicht für die Nichterfüllung dieser Pflichten.
- Verlangt der Bewerber Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Auftragspreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Bewerber einen höheren oder Bewerbungsrenner einen geringeren Schaden (dies schließt zugleich den Nachweis ein, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist) nachweist.
- Soweit nicht Vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüche aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Schäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, sofern Du anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangst.
- Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit von Menschen.
11. Freistellung
- Der Bewerber stellt Bewerbungsrenner von allen Ansprüchen Dritter frei, die Bewerbungsrenner wegen eingestellter oder übermittelter Inhalte oder wegen über den Dienst versendeter E-Mails gegenüber Bewerbungsrenner geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
- Der Bewerber ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Bewerbungsrenner unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die Bewerbungsrenner für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.
12. Speicherung Vertragstext
Bewerbungsrenner speichert den Auftrag des Bewerbers und die eingegebenen Daten. Wir senden dem Bewerber per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit allen Vertragsdaten zu. Der Bewerber hat die Möglichkeit, sowohl den Auftrag als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden des Auftrages an Bewerbungsrenner auszudrucken. Auch hat der Bewerber über sein Bewerbercockpit jederzeit Zugriff auf die von ihm getätigten Aufträge.
13. Störungen Webseite
- Bewerbungsrenner gewährleistet nicht, dass die auf seinen Webseiten angebotenen Leistungen zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen. Störungen, Unterbrechungen oder einen etwaigen Ausfall des Bewerbungscockpits kann Bewerbungsrenner nicht ausschließen.
- Die Server von Bewerbungsrenner werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Soweit Daten an Bewerbungsrenner – gleich in welcher Form – übermittelt werden, empfehlen wir dem Bewerber, Sicherheitskopien zu fertigen.
14. Datenschutz
- Deine Daten werden nach vollständiger Vertragsabwicklung entsprechend den steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser Fristen werden Deine Daten gelöscht, sofern Du nicht in die weitere Verwendung Deiner Daten ausdrücklich eingewilligt hast.
- Darüber hinaus kannst Du auf unserer Internetseite unserer Datenschutzerklärung entnehmen, wie wir im Sinne der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen mit Deinen Daten vertrauensvoll umgehen.
- Deine personenbezogenen Daten, die Du uns übermittelst, werden einerseits zur Korrespondenz mit Dir als auch zu dem Zwecke verarbeitet, zu dem Du uns Deine Daten zur Verfügung stellst, insbesondere zur Weitergabe an die von Dir ausgewählten Hochschulen/Landesprüfungsämter, für die eine Bewerbung vorgesehen ist.
15. Anwendbares Recht
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the international Sale of Goods – CISG) wird ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt für Dich nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, entzogen wird.
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Die Vertragssprache ist deutsch.